WICHTIG: Mindestbuchung 2 Nächte, an Feiertagen und in Ferien im Mai 3 Nächte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen dem Mieter und der Firma Havel Ferien GmbH, im Folgenden Vermieter genannt, abgeschlossen wird.

Dieser kommt dadurch zustande, dass aufgrund einer Buchung des Mieters, die mündlich, schriftlich (auch per Fax, Internet, E-Mail) oder fernmündlich zustande kommen kann, eine Annahme seitens des Vermieters erfolgt. Mit der Buchung erkennt der Mieter die folgenden Bedingungen für sich und seine Mitreisenden an.

Das Floß wird im Folgenden Mietgegenstand genannt.

Angebote und Vertragsschluss

Die Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Vermieters. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Die Mitarbeiter des Vermieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Reservierung

Mit der Versendung der Buchungsbestätigung und nach erfolgreicher termingerechter Anzahlung oder Gesamtzahlung wird der zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossene Vertrag rechtsgültig. Änderungen sind durch eine Stornierung des Mieters oder in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Änderungen bedürfen der Schriftform.

Preise und Zahlungsfälligkeit

Eine Anzahlung in Höhe von 50% der Buchungssumme ist zehn Tage nach Vertragsabschluss bzw. Reservierung fällig. Der Restbetrag der Buchung ist spätestens 14 Tage vor der Anreise fällig.

Alle Zahlungen sind auf das unten stehende Bankkonto zu leisten:

  • Havel-Ferien GmbH
  • IBAN:  DE98 1606 2073 0205 9224 45
  • BIC: GENODEF1BRB

Kommt der Mieter seiner Zahlungspflicht nicht pünktlich oder unvollständig nach, kann der Vermieter die Leistung aus dem Vertrag verweigern. Alle Preise verstehen sich in EUR pro Hausboot (bis zu 5 Personen) / Nacht und beinhalten 19% Mehrwertsteuer.

Stornierungen

Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Fahrt bzw. Übernahme des Mietgegenstandes ohne Angabe von Gründen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Mietvertrag ist schriftlich zu kündigen. Im Falle des Rücktritts behält sich der Vermieter vor, folgende Stornierungskosten zu erheben:

  • 100% des Mietpreises bei Eintreffen des Rücktrittsschreibens weniger als 4 Wochen vor Antritt der gebuchten Übernahme

Kann der Mietgegenstand weitervermietet werden, behält sich der Vermieter vor, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von  50,- € zu erheben. Der Mieter kann sich bis zur Übernahme des Mietgegenstandes durch eine dritte Person vertreten lassen. Der Vermieter behält sich jedoch vor, dem Wechsel zu widersprechen, wenn der Dritte seinen Erfordernissen nicht genügt oder Vorschriften jedweder Art entgegen stehen.

Bootsführer

Der Bootsführer muss volljährig sein. Er ist gesamtschuldnerisch mit dem Mieter für seine Mannschaft und den Mietgegenstand verantwortlich.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, falls der Fahrzeugführer seiner Ansicht nach die Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall werden die vom Mieter bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters bestehen nicht.

Übernahme, Benutzung und Rückgabe des Mietgegenstandes

Die Übernahme erfolgt 14.00 bis 16.00 Uhr und die Rückgabe am Rückgabetag bis 11.00 Uhr. Vor der Übernahme sind alle notwendigen Formalitäten zu erledigen und die Inventarliste zu prüfen. Dem Mieter ist ein gereinigter Mietgegenstand zu übergeben und zwar besenrein am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit. Zur besenreinen Übergabe gehört auch das Spülen des Geschirrs sowie die Trennung und Entsorgung der Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse an der Steganlage.

Es findet eine Einweisung in die Handhabung des Mietgegenstandes statt.

Nichtraucher-Hausboote

Innerhalb  der geschlossenen Kabine des Hausfloßes ist das Rauchen grundsätzlich verboten, da die Mehrzahl der Gäste Nichtraucher sind.

Kaution

Bei der Übernahme ist dem Vermieter eine Bar-Kaution von 250,- € zu hinterlegen. Diese dient der Abdeckung von Schäden, die durch Verschulden des Mieters am Boot entstehen oder die der Mieter gegenüber Dritten zu vertreten hat sowie zur Abdeckung der Verbrauchskosten für Benzin, Toilettenbeutel, Gas usw. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, Ersatz für den über die Kaution hinausgehenden Schaden zu verlangen, wenn dieser grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführt wurde. Die Kaution wird bei Rückgabe des Mietgegenstandes in einwandfreiem Zustand zu dem vereinbarten Termin umgehend zurück erstattet.

Beachtung der Schifffahrtsvorschriften

Der Mieter hat die Vorschriften der zuständigen Schifffahrtsbehörde zu beachten. Er ist darüber hinaus verpflichtet, sich nach den örtlichen Anforderungen und Gesetzen sowie eventuellen Abweichungen davon zu erkundigen (Schifffahrtssperren, Tempolimits, Naturschutzgebiete usw.).

Fahrteinschränkungen

Durch Hochwasser, Bauarbeiten, Schleusenreparaturen usw. kann eine Einschränkung für den Mieter entstehen. Derartige Einschränkungen berechtigen den Mieter nicht zum Rücktritt. Kann der Vermieter durch unvorhersehbare Fälle oder höhere Gewalt den Mietgegenstand nicht zur Verfügung stellen, wird er bemüht sein, einen Mietgegenstand mit ähnlicher Ausstattung und Aufnahmekapazität zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Vermieter unter Rückzahlung der vom Mieter bereits geleisteten Zahlungen zum Rücktritt berechtigt. Darüber hinaus gehende Ansprüche auf Entschädigung entstehen nicht.

Pannen und Unfälle

Im Mietpreis ist eine Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung für den Mietgegenstand enthalten. Für Beschädigungen am Floss besteht eine Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500,- € pro Schadensfall. Im Falle von Havarien oder Unfällen hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen und Weisungen für das weitere Verhalten abzuwarten. Bei Anzeigenpflichtigen Unfällen mit Personenschaden oder Sachschaden Dritter ist die Wasserschutzpolizei oder sonstige Polizeidienststelle zu benachrichtigen. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf der Mieter bei einem Unfall weder eine Haftung gegenüber Dritten anerkennen, noch das Boot reparieren oder sonstige Kosten veranlassen, sofern nicht Gefahr im Verzug ist. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen nicht zu einer Minderung des Mietpreises, es sei denn, diese wurden grob fahrlässig oder schuldhaft vom Vermieter verursacht.

Der Mieter benutzt den Mietgegenstand auf eigene Gefahr. Es besteht weder eine Unfallversicherung noch eine Versicherung für Schäden oder Verlust von mitgeführtem Gepäck oder Gegenständen die zur Ausstattung des Mietgegenstandes gehören (z. B. Sicherheitsausrüstung, Zusatzausrüstung).

Erleidet der Mieter eine unverschuldete Panne und muss deshalb länger als 24 h festliegen (maßgebend ist der Zeitpunkt der Benachrichtigung des Vermieters) erstattet der Vermieter dem Mieter den über 24 h hinaus gehenden Anteil der Mietkosten. Wird die Bootsfahrt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Mieter den Vertrag schriftlich kündigen. In diesem Fall schuldet der Mieter nur den Anteil des Mietpreises der bereits erbracht worden ist.

Bei schuldhaft vom Mieter verursachten Schäden besteht kein Anspruch auf Entschädigung wegen dadurch nicht erbrachter Leistungen.

Benutzung und Rückgabe des Mietgegenstandes

Der Mietgegenstand ist mit größter Sorgfalt zu benutzen. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden an Bord sowie auch für Gegenstände, die abhanden kommen. Bei der Rückgabe des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter fehlendes, zerbrochenes oder gestohlenes Material zu melden. Wird das Boot nicht pünktlich zurück gegeben, haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht.

Das Untervermieten oder das Verleihen des Bootes ist untersagt.

Sonstiges

Der Mieter erhält alle für den Mietgegenstand notwendigen Unterlagen und Papiere. Für die Richtigkeit sonstiger Unterlagen (z. B. Gewässerkarten) wird keine Gewähr seitens des Vermieters übernommen. Von der Gewährleistung der Funktion ausgeschlossen sind zusätzliche Sicherheitsausrüstungen.

Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Brandenburg an der Havel.

Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:

Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ - weiterführende Informationen stehen Ihnen unter diesem Link zur Verfügung. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

 

Hausboot-Basis

  • Havel Cruiser
  • Potsdamer Straße 4 G
  • 14776 Brandenburg an der Havel
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wichtige Rufnummern

Service-/Notfallnummer
+49 (0)171 7444484

Prospekt

Anfahrt zur Hausboot-Basis

Wasserwanderkarte Potsdamer und Brandenburger Havelseen

Laden Sie hier die Wasserwanderkarte der Potsdamer- und Brandenburger Havelseen als PDF Datei herunter.

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